Platzordnung Hundezentrum-Waltrop

1. Mit Betreten des Geländes der Hundeschule, verpflichtet sich jeder zur Einhaltung der Platzordnung. 

2. Alle Personen, die sich auf dem Gelände der Hundeschule befinden, haben den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten. 

3. Im Bereich des Trainingsgeländes sind alle Hunde ausnahmslos an der Leine zu führen. Die Hunde dürfen erst nach Aufforderung durch den jeweiligen Trainer abgeleint werden. 

4. Die Hunde sollten vor dem Betreten des Geländes die Möglichkeit haben sich zu lösen. Es ist darauf zu achten, dass sich der Hund weder auf dem Gelände noch in der Nachbarschaft, vor oder auf fremden Grundstücken löst. Sollte dies dennoch einmal passieren, ist der Hundeführer verpflichtet, die Hinterlassenschaften seines Hundes, unaufgefordert mit einem Kotbeutel zu beseitigen und in einer Mülltonne zu entsorgen. 

5. Das Lösen und Markieren auf dem Platz ist nicht erwünscht und kostet pro Missgeschick 1,- Euro, der unaufgefordert in die auf dem Platz befindliche Spardose geworfen werden muss. Sollte der Hund auf dem Platz markieren, ist die Markierung unverzüglich, durch den Hundeführer, mit Wasser aus der Gießkanne zu entfernen. 

6. Sollte ein Hund auf dem Grundstück graben oder buddeln, so ist das entstandene Loch unverzüglich durch den Hundeführer wieder zu verschliessen. 

7. Wegen der Verletzungsgefahr sollten sich angeleinte Hunde nicht begrüssen. 

8. Es wird ausschliesslich der eigene Hund gefüttert. Ausnahme: Nach Absprache mit den Besitzern ist es dem jeweiligen Trainer erlaubt, zu Übungszwecken, bei allen Hunden mit Futter zu arbeiten.

9. Kranke oder mit einer ansteckenden Krankheit behaftete Hunde dürfen das Gelände nicht betreten. 

10. Läufige Hündinnen dürfen das Gelände nur nach Absprache mit dem Hundetrainer betreten. 

11. Alle Hunde, die das Gelände betreten, müssen ausreichend geimpft sein und über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen.

12. Der Hundehalter bzw. Hundeführer haftet für ALLE Schäden, die durch ihn oder seinen Hund verursacht werden. Schadensfälle sind zwischen Schädiger und Beschädigtem direkt abzuwickeln. Für persönliche Sachwerte der Mitglieder und Besucher wird keine Haftung übernommen. 

13. Die Nutzung des Geländes und des Parkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Es wird auf mögliche Verletzungsgefahr durch Bodenunebenheiten, Löcher etc. hingewiesen. 

14. Ein höfliches und freundliches Miteinander ist erwünscht. 

15. Die Trainer sind ausdrücklich berechtigt einzelne Personen, bei ungebührlichem Verhalten, des Platzes zu verweisen.